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Simsonstr. 29 · Essen · mail@ko-be.org

Kommunikation · Für Schülerinnen und Schüler

Schulbegleitung

Mitlernen, mitreden, dazugehören. Wir begleiten taube und schwerhörige Schülerinnen und Schüler in Deutscher Gebärdensprache – im Unterricht und im ganzen Schulalltag.

DGS-Video: Schulbegleitung erklärtmit Untertiteln

Für wenTaube und schwerhörige Schüler*innen an Regel- und Förderschulen

WoIn der Schule Ihres Kindes – in Essen und ganz NRW

UmfangNach Bedarf und Bewilligung [Stunden pro Woche]

KostenträgerEingliederungshilfe, Sozialamt, Jugendamt oder Krankenkasse

Unsere Aufgaben

Gleiche Chancen im Klassenzimmer

Lernen heißt verstehen – und mitreden können. Unsere Schulbegleiter*innen sorgen dafür, dass Ihr Kind im Unterricht und im Schulleben nichts verpasst.

  • Kommunikation im Unterricht zwischen Ihrem Kind, Lehrkräften und Mitschüler*innen
  • Begleitung in Pausen, AGs, bei Ausflügen und Klassenfahrten
  • Unterstützung bei Orientierung und Organisation im Schulalltag
  • Regelmäßiger Austausch mit Lehrkräften und Eltern
  • Stärkung von Selbstständigkeit und Selbstvertrauen
Foto: Schulbegleitung im Unterricht

So läuft es ab

Anfrage

Sie melden sich – als Familie oder als Schule.

Kennenlernen

Wir lernen Ihr Kind kennen und sprechen mit der Schule.

Antrag

Wir unterstützen beim Antrag beim zuständigen Kostenträger.

Schulstart

Die Begleitung beginnt – mit regelmäßigem Austausch.

Sie sind Lehrkraft oder Schulleitung?

Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen und geben Tipps, wie der Unterricht für taube Kinder gut zugänglich wird.

Häufige Fragen

Ist Schulbegleitung dasselbe wie Dolmetschen?

Nein. Schulbegleitung unterstützt Ihr Kind im gesamten Schulalltag. Für einzelne Termine, zum Beispiel Elternabende, kann zusätzlich ein Gebärdensprachdolmetscher sinnvoll sein.

Wann sollten wir die Begleitung beantragen?

Möglichst früh – am besten einige Monate vor Schulbeginn oder Schulwechsel. Wir helfen Ihnen bei der Planung.

Begleiten Sie auch an weiterführenden Schulen?

Ja, wir begleiten Schüler*innen an Grundschulen und weiterführenden Schulen.

Wer bezahlt die Schulbegleitung?

Mögliche Kostenträger sind Eingliederungshilfe, Sozialamt, Jugendamt oder Krankenkasse. Wir helfen beim Antrag.

Schulbegleitung anfragen

Wir beraten Sie unverbindlich und klären gemeinsam die nächsten Schritte.